VDE veröffentlicht Positionspapier
Es tut sich etwas beim Thema Balkonkraftwerke. Der VDE – Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. – hat am 11.01.2023 ein Positionspapier veröffentlicht, das die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken bzw. Steckerfertigen Mini-Erzeugungsanlagen erleichtern soll.
Scheinbar hat nun auch der VDE gemerkt, dass das bisherige Vorgehen viel zu bürokratisch und abschreckend ist.
Nach den Infos, die in den letzten Monaten durchgesickert sind, kann man von einer Kehrwende des VDE sprechen.
Links zum Thema:
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hierbei nur um einen Vorschlag des VDE. Es ist noch nicht klar ob und wann die Vorschläge umgesetzt werden.
Schreibt mir bitte gerne eure Meinung zu den Änderungen in die Kommentare.
Punkt 1 – „Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W auf Basis der europäischen RFG“
Bisher darf die Ausgangsleistung deines Wechselrichters 600Watt nicht überschreiten.
Der Vorschlag des VDE sieht vor, dass Deutschland sich nun an der europäischen Verordnung (EU2016/631) orientiert und die Bagatellgrenze auf eine Leistung von 800W anpassen soll.
Dazu müssen allerdings verschiedene VDE Vorschriften angepasst werden.
Punkt 2 – „Mini-Erzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden“.
Das würde bedeuten, dass auch die alten Ferraris-Zähler, die mit der Drehscheibe und häufig nicht vorhandenen Rücklaufsperre, erlaubt wären.
Der VDE formuliert es so „ Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärts laufen dürfen.“
In anderen EU-Ländern, wie z.B. den Niederlanden ist das schon lange möglich.
Bevor ihr euch jetzt freut, bis 2032 ist der Messstellenbetreiber verpflichtet deinen Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung auszutauschen.
Ob dein Zähler vor 2032 getauscht wird, wäre dann die Entscheidung deines Messstellenbetreibers.
Punkt 3 – „Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung von Mini-Energieerzeugungsanlagen“
Mini-Energieerzeugungsanlage = Mini-EEA
Wenn du meinen YouTube Kanal bereits länger verfolgst, weißt du, dass es auch bisher ein „vereinfachtes Anmeldeverfahren“ gibt, dass die Anzeige beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) vorsieht. Die Videos dazu findest du hier oben.
Einige von euch haben richtig Probleme mit Ihrem Netzbetreiber.
Daher schlägt der VDE vor, dass eine Anmeldung bzw. Registrierung zukünftig nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) vorgenommen werden soll, da der Netzbetreiber sowieso Zugriff auf diese Daten hat.
Es könnte also sein, dass dein Netzbetreiber die Infos über den Betrieb eines Balkonkraftwerkes verzögert erhält und somit ein möglicher Zählerwechsel auch später erfolgt.
Das würde bedeuten, dass euer Netzbetreiber künftig nicht mehr NEIN sagen könnte.
Punkt 4 – Duldung des Schukosteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W
Der 4. Punkt ist ebenfalls ein notwendiger Schritt, wenn die Energiewende Fahrt aufnehmen soll.
Bisher ist es so, dass viele Netzbetreiber den Einbau einer Einspeisesteckdose fordern. (Siehe dieses YouTube Video) Dann brauchst du häufig einen Elektrofachbetrieb der den Wechsel der Steckdose vornimmt. Das ist häufig nicht so günstig.
Im Positionspapier steht nur noch, dass die Installation durch einen Fachbetrieb bevorzugt wird.
Hintergrund ist, dass es so möglich wäre die Installation auf Tauglichkeit zu überprüfen. Hier wird als Beispiel der Austausch des Leitungsschutzschalters also der Sicherung in deinem Sicherungskasten genannt.
Das habe ich bei mir auch gemacht, ich habe die 16A Sicherung gegen eine 10A Sicherung getauscht. Die Videos dazu findest du hier.
Punkt 5 – „Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen“
Der VDE schlägt vor, dass künftig die Hersteller auf Risiken, die bei der Verwendung der Mini-Energieerzeugungsanlagen auftreten können, hinweisen müssen.
Dazu gehört die Beschreibung der Installationsvoraussetzungen aber auch Hinweise für die sichere Montage und die Inbetriebnahme.
Hierzu gehören z.B die Glasüberkopfverordnung.
Ich empfehle euch, dass ihr diese Verordnung mal in einer Suchmaschine genauer verfolgt. Es ist interessant zu sehen, für was es alles Verordnungen in Deutschland gibt.
Laut der Empfehlung im Positionspapier, fordert der VDE das Balkonkraftwerke künftig über einen RCD, also einen FI-Schalter, am Einspeisepunkt angeschlossen sein sollen. Dieser kann auch mobil sein, also als Zwischenstecker mit FI-Schalter.
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Für diejenigen mit Einspeisestecker wird das nicht einfach werden, ich habe bislang keinen FI-Zwischenstecker mit Wieland-Stecker bzw. Wieland-Buchse gesehen.
Falls jemand von euch so etwas gesehen hat, schreibt es bitte unten in die Kommentare.
Die Sichere Spannungsabschaltung, die ebenfalls gefordert wird, ist eigentlich schon durch den NA-Schutz gegeben.
Zum Schluss empfiehlt der VDE noch eine Prüfung der Mini-Energieerzeugungsanlage (Mini-EEA) durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
Das waren Sie die 5 Punkte aus dem Positionspapier des VDE.
Schreibt mir gerne in die Kommentare was ihr von den vorgeschlagenen Änderungen haltet.
Finde ich in Ordnung!
Was nicht in Ordnung wäre ,ist das Rückwärtsdrehen bei den Neuen Zählern ist nicht möglich. Währe ein Nachteil für Benutzer von neuen Zählern! Oder die KWH
müßten vergütet werden.
Mfg CW
Wir warten mal ab was da kommt. Vielleicht wird das zweite Zählwerk vom ersten Zählwer abgezogen. Das wäre zumindest eine Möglichkeit.
Aber ist ja alles noch offen. 🙂